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Baukindergeld für junge Familien: Das müssen Sie beachten

30.07.2018, 10:25 Uhr in Service, Anzeige
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Anfang dieses Jahres (2018) war es ein großer Punkt auf dem Koalitionsvertrag: Das Baukindergeld, die Antwort auf die Eigenheimzulage. Inzwischen hat man sich geeinigt und nun gibt es für Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen, rückwirkend zum 01. Januar 2018 pro Jahr und Kind 1200 Euro – über 10 Jahre hinweg. Wie einfach geht die Beantragung und was muss man dabei beachten?

Die Antragstellung

Laut der KfW kann man derzeit noch keinen Antrag auf Baukindergeld stellen. Der Grund liegt in fehlenden bzw. unzureichend definierten Rahmenbedingungen für die Antragstellung und die Kooperation zwischen den einzelnen Stellen. Diesbezüglich steht die KfW in Kontakt mit dem BMI, dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Der folgende Link geleitet den Besucher zur entsprechenden Informationsseite des BMI. Hier erfahren potentielle Begünstigte auch, wann man das Baukindergeld beantragen kann.

Das müssen Sie beim Antrag beachten

Ganz klar: Familien können den Antrag nur stellen, wenn auch tatsächlich die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Das heißt als erstes, dass auch wirklich mindestens ein Kind vorhanden sein muss. Es heißt schließlich nicht umsonst „Baukindergeld“.
Damit ist die Bedeutung des Wortteils „kind“ geklärt. Bleibt noch der „Bau“. Dies führt zur zweiten Bedingung für die Inanspruchnahme des Baukindergelds: Sie müssen ein Haus bzw. eine Immobilie bauen. Ganz so streng gilt das übrigens nicht. Der Kauf einer Immobilie, wie beispielsweise einer Wohnung in der Innenstadt, gilt ebenfalls.
Außerdem darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Diese Grenze erhöht sich für jedes Kind um 15.000 Euro.
Als vierte Voraussetzung ist gegeben, dass der Antrag bis zum Jahr 2020 gestellt wird. Über diese Grenze, die sich neben anderen diskutierten Grenzen wie einer 120-Quadratmeter Begrenzung durchgesetzt hat, wird sichergestellt, dass die 2 Milliarden Euro zur Finanzierung seitens des Bundes ausreichen.
Weitere Voraussetzungen sind die Eigennutzung der Immobilie und dass es sich um die erste Immobilie handelt, die man erwirbt.

Das müssen Sie beim Baukindergeld nicht beachten

Was beim Baukindergeld hingegen nicht von Belang ist, sind beispielsweise Immobilientyp, Wohnfläche oder Wohnlage. Somit gibt es das Baukindergeld auf Fertighäuser ebenso wie auf Massivhäuser, Holzhäuser oder Wohnungen. Selbst außergewöhnliche Bauten wie Hallen oder 3D-gedruckte Häuser wären denkbar. Ersteres ist auch deshalb möglich, weil die Größe egal ist. Ob es sich um eine 60 Quadratmeter Wohnung oder um eine 300 Quadratmeter Villa handelt, ist also egal.
Inwiefern sich das Baukindergeld lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Vielleicht haben Sie ja bereits mit dem Gedanken an den Kauf einer Immobilie gespielt und entsprechende Zahlen parat. Falls nicht, ist es praktisch, mit einem Haushaltsbuch anzufangen. Es kann tatsächlich sein, dass das Baukindergeld es sogar erst möglich macht, sich eine Immobilie zu leisten – auch wenn der Betrag zunächst klein wirkt. Eine Familie mit 2 Kindern bekommt über 10 Jahre am Ende 24.000 Euro. Für eine entsprechend große Wohnung in der Innenstadt von München ist das zwar praktisch nichts, vor allem nicht auf den Zeitraum gerechnet (Inflation, Wertsteigerung, …). Für eine kleine Wohnung am Stadtrand in den neuen Bundesländern macht es hingegen viel aus. Es gilt, alle Möglichkeiten zu bedenken.