Bitcoin und polnisches Recht
Die größte Bitcoin-Handelsplattform war zweifellos ein Schock für die Enthusiasten virtueller Währungen. Bitcoins im Wert von über 400 Millionen Dollar verschwanden in einem Augenblick vom Markt (höchstwahrscheinlich unwiederbringlich). Es gibt jedoch viele Anzeichen dafür, dass diese Ereignisse die Begeisterung der Anhänger virtueller Währungen nicht abkühlen werden.
Es entstehen neue Initiativen, um die Verwendung dieser Währungen auszuweiten (z.B. Geldautomaten mit der Möglichkeit, virtuelle Währungen abzuheben oder Zahlungskarten, auf die man Bitcoins aufladen kann). Angesichts der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Mt. Gox und der unverkennbaren Dynamik des virtuellen Währungsmarktes erscheint es notwendig, einen rechtlichen Rahmen für den virtuellen Geldmarkt zu schaffen. Dieser Markt ist, wie die Geschichte der Mt. Gox deutlich zeigt, längst aus der Experimentierphase herausgekommen.
Ist Bitcoin eine Revolution für die Recht?
Bitcoins sind ein weiterer Teil der Digitalisierung von Geld, mit der wir uns im Allgemeinen seit über zwanzig Jahren beschäftigen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass in den am weitesten entwickelten Volkswirtschaften der Welt Bargeld nur einen kleinen Prozentsatz des Umlaufs ausmacht. Einzelne Segmente der Wirtschaft, z.B. der Zahlungsverkehr zwischen Unternehmern, wurden fast vollständig vom bargeldlosen Geld dominiert.
Traditionelles bargeldloses Geld ist wie Bitcoins virtuelles Geld, weil es kein materielles Substrat hat. Es ist lediglich ein Eintrag in das Abrechnungssystem. Der Transfer von unbaren Geldern erfolgt nicht mit Hilfe eines physischen Bargeldtransfers, sondern mit Hilfe der Übertragung von IT-Aufzeichnungen in den Beilegung -System.
Bitmünzen sind also in gewisser Weise eine Art von Sachgeld, weil sie auch kein materielles Trägermaterial haben. Alle Operationen mit Bitmünzen sind nicht mit der Ausgabe oder dem Übertragung von materiellen Objekten verbunden. Es läuft alles darauf hinaus, entsprechende Einträge in Informationssysteme vorzunehmen. Um Bitcoin-Milliardär zu werden, benutzen Sie nur die bitcoin trader app.
Es gibt jedoch ganz grundlegende Unterschiede zwischen traditionellem bargeldlosen Geld und Bitmünzen. Diese Unterschiede sind so signifikant, dass erfolgreich argumentiert werden kann, dass Bitcoins die nächste, bisher unbekannte Stufe in der Entwicklung des bargeldlosen Geldes sind. Zunächst einmal ermöglichen Bitcoins gleichrangig-Abrechnungen, d.h. Abrechnungen direkt zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger ohne Zwischenschaltung einer dritten Partei. Die Speicherung von Bitcoins kann auch ohne die eingriff einer dritten Partei erfolgen. Klicken Sie hier, um weitere Fakten zu erfahren
Die spezifische Autorisierung von Transaktionen mit Bitcoins erfolgt dezentral, d.h. es gibt keine einzige Stelle (z.B. eine Clearingstelle), die die Transaktion kontrolliert und aufzeichnet. Die Transaktionen werden öffentlich (was nicht bedeutet, dass die persönlichen Daten der Transaktionsparteien öffentlich werden) und werden von den Netzwerkbenutzern in einem komplizierten Prozess, dem sogenannten Mining, verifiziert. Diese Umstände stellen zweifellos mehrere ernsthafte Herausforderungen für moderne Rechtssysteme dar.
Ist die virtuelle Währung überhaupt eine Währung?
Die Analyse der rechtlichen Aspekte von Bitmünzen sollte wahrscheinlich mit der Beantwortung der grundlegenden Frage beginnen: Was sind virtuelle Währungen überhaupt? Leider haben wir es im Fall von virtuellen Währungen mit einer Lage zu tun, in der es für uns viel einfacher ist, zu bestimmen, was virtuelle Währungen nicht sind, als zu entscheiden, was sie sind.
Im Falle des polnischen Rechts sollte der Ausgangspunkt für die Prüfung von Bitmünzen die Analyse der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 2002 – Devisengesetz – sein. In Anlehnung an die Definitionen in Art. 2 dieses Gesetzes enthalten sind, sind Währungen (sowohl ausländische als auch polnische) monetäre Zeichen (Banknoten und Münzen), die gesetzliches Zahlungsmittel sind. In diesem Zusammenhang sind zwei Umstände von Bedeutung. Nach der wörtlichen Auslegung versteht das Devisengesetz nur monetäre Zeichen, d.h. Geld in bar. Zweitens kann die Währung nur gesetzliches Zahlungsmittel sein, d.h. die Münze, deren Rechtssystem den Wert eines konventionellen Zahlungsmittels hat, das eine ausreichende Höhe von Verbindlichkeiten ermöglicht.
In Anbetracht des oben Gesagten sollte der Schluss gezogen werden, dass das Devisengesetz Bitmünzen nicht als Währung, sondern sogar bargeldloses Geld behandelt. Ein ähnliches, sehr enges Verständnis von Geld findet sich in der Kunst. Zweiunddreißig der Gesetze vom 29. August 1997 über die Polnische Nationalbank. Diese Bestimmung, die das gesetzliche Zahlungsmittel in Polen festlegt, bezieht sich auch auf die Geldmark und damit nur auf Bargeld. Bitmünzen können daher nicht als monetäre Zeichen behandelt werden. Sie sind zweifellos auch kein gesetzliches Zahlungsmittel in Polen.