Maßnahmen gegen die Inflation: Der Staat baut die kalte Progression ab und erhöht Freibeträge
Die Folgen der hohen Teuerungsrate belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher nach wir vor, besonders Haushalte mit geringem Einkommen sind betroffen. Die Ampel-Regierung will ihnen mit einem Ausgleich bei der kalten Steuerprogression und einer Anhebung der Steuerfreibeträge unter die Arme greifen. Von den Maßnahmen sollen 48 Millionen Menschen im Lande profitieren.
Die Ursachen des Preisanstiegs
Laut eines Newsartikels auf der Website des Finanzdienstleisters tecis liegen die Gründe für die gestiegene Inflationsrate im Zusammenbruch der Lieferketten während der Corona-Pandemie und den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. Beides zusammen hat zur Verknappung des Angebots vieler wichtiger Güter geführt, so die Autoren von tecis.
Je knapper nun ein Wirtschaftsgut ist, desto teurer wird es angeboten. Folglich erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger Ware für denselben Preis: Das Geld verliert durch die Inflation an Wert.
Zudem weisen die Berater von tecis in ihrem Artikel darauf hin, dass die Teuerungen besonders stark in jenen Bereichen ausfallen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. So waren Nahrungsmittel im Januar dieses Jahres um ganze 23,4 Prozent teurer als im Januar 2022. Im selben Zeitraum verteuerten sich Strom und Gas um 25,4 beziehungsweise 50,7 Prozent.
Ausgleich von steuerlichen Mehrbelastungen
Die hohe Inflation hatte außerdem zur Folge, dass den Bürgerinnen und Bürgern steuerliche Mehrbelastungen in Form der sogenannten kalten Steuerprogression entstehen. Bei ihr handelt es sich um eine schleichende Erhöhung der Steuern: Kommt es zu einer Gehaltserhöhung, wird diese durch die Inflation regelrecht geschluckt, durch die Erhöhung des Einkommens kommt es trotzdem zu einer erhöhten Besteuerung.
Um dem entgegenzuwirken, wurde von der Bundesregierung letztes Jahr das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Es sieht vor, dass die kalte Progression im Einkommensteuertarif ausgeglichen wird. Für den Ausgleich wurden beziehungsweise werden die Steuertarife für die Jahre 2022, 2023 und 2024 an die geschätzte Inflationsrate angeglichen. Allein im laufenden Jahr sparen die Bürgerinnen und Bürger durch die Anpassung 18,6 Milliarden Euro an Steuern, im Jahr 2024 sollen es sogar 31,8 Milliarden Euro sein.
Die Regelung gilt für alle Steuerzahlenden – mit einer Ausnahme: Bürgerinnen und Bürger, die unter den sogenannten Reichensteuersatz fallen, kommen nicht in den Genuss der neuen Regelung.
Anhebung der Steuerfreibeträge
Zudem sieht das Inflationsausgleichsgesetz vor, dass der Grundfreibetrag ab Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.784 Euro erhöht wird. Wer mit seinem Einkommen unter diesem Betrag bleibt, muss keine Steuern zahlen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben: von 6.024 Euro auf 6.612 Euro.
Auch beim Solidaritätszuschlag gibt es Veränderungen: Nachdem er bereits 2021 für ungefähr 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entfallen war, steigt der Freibetrag für die restlichen Soli-Zahler bei einer Einzelveranlagung um 587 Euro auf 18.130 Euro an. Bei einer Zusammenveranlagung beträgt der Betrag dann 36.260 Euro.
Auch bei Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird der Freibetrag erhöht, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden – von monatlich 169,75 Euro auf 176,75 Euro in den alten Bundesländern und von 164,50 Euro auf 173,25 in den neuen. Rentnerinnen und Rentner müssen nur dann Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ihre Bezüge aus einer bAV über diesen Beträgen liegen.