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Gemünden: Berufung im Kugelbomben-Prozess eingelegt

13.03.2025, 16:30 Uhr in Lokales
Ein Böller explodiert
Foto: Pixabay.com

Vor einer Woche hat das Amtsgericht in Gemünden einen 21-Jährigen zu einer Schadenswiedergutmachung verurteilt – er hatte in der Silvesternacht 2023 eine Kugelbombe am Würzburger Petersplatz gezündet. Doch dieses Urteil passt sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Angeklagten nicht. Beide haben Berufung eingelegt.

Damit geht der Prozess in die nächste Instanz – und damit wohl vor das Würzburger Landgericht.

Durch die Explosion in der Silvesternacht wurden damals über 50 Fensterscheiben zerstört. Der Schaden: Über 11.000 Euro. Ein Jahr nach der Detonation wurden im Kinderzimmer des 21-Jährigen noch knapp 180 nicht gekennzeichnete Böller entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine einjährige Jugendstrafe gefordert – ausgesetzt auf Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch wegen der Explosion – und wegen des Sprengstofflagers eine Geld- oder Arbeitsauflage.

Das Amtsgericht Gemünden entschied letzte Woche: Der 21-Jährige muss den entstandenen Schaden und die Verfahrenskosten bezahlen.