Main-Spessart: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zur Einschränkung der "Corona-Spaziergänge" ab
Seit zwei Wochen gilt in Main-Spessart eine Allgemeinverfügung, um die Corona-Spaziergänge einzuschränken. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag dagegen heute abgewiesen.
Die Klage richtete sich gegen die Maskenpflicht und die Vorgabe, dass die angeblich spontanen Versammlungen an einem festen Platz bleiben müssen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei den sogenannten Spaziergängen sehr wohl um Versammlungen handelt. Zudem habe es keinen Zweifel daran, dass bei den Spaziergängen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei.
Zuletzt war es unter anderem in Marktheidenfeld immer wieder so solchen angeblichen spontanen Spaziergängen von Querdenkern und Corona-Leugnern gekommen.