München/Mainfranken: Clubs ab Freitag wieder geöffnet
Ab Freitag werden die Corona-Maßnahmen in Bayern weiter gelockert. Das hat die bayerische Staatskanzlei am Donnerstag nach einer Kabinettssitzung mitgeteilt. Das sind die neuen Lockerungen:
Clubs und Diskotheken dürfen öffnen
Für Clubbetreiber hat das lange Warten ein Ende. Nach eineinhalb Jahren dürfen sie ab Freitag ihre Türen wieder öffnen – und zwar ohne Abstand und Maske. Es gilt eine verschärfte 3G-Regel: Feiern gehen dürfen Geimpfte, Genesen – Ungeimpfte brauchen einen negativen PCR-Test. Ein Schnelltest zählt nicht. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.
Bordelle dürfen öffnen
Ab Freitag dürfen auch Bordelle wieder öffnen. Auch hier gilt eine verschärfte 3G-Regel. Zutritt haben Geimpfte und Genesene – Ungeimpfte brauchen einen negativen PCR-Test, ein einfacher Schnelltest reicht nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.
Volksfeste wieder erlaubt
Ab Oktober sind auch Volksfeste und andere öffentliche Feste in Bayern wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel.
Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer
Ab Montag müssen Schüler während des Unterrichts keine Maske mehr tragen – und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für den Sportunterricht, bei Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung. Außerhalb des Klassenzimmers – im Schulhaus – greift die Maskenpflicht.
Auch Weihnachtsmärkte wieder möglich?
Sollte sich die Infektionslage in Bayern nicht verschlechtern, sollen nach Angaben der Staatsregierung in diesem Jahr wieder Weihnachts- und Christkindlmärkte möglich sein.