München/Mainfranken: Corona-Maßnahmen werden wieder verschärft
In Bayern und damit auch in Mainfranken sollen die Corona-Maßnahmen wieder verschärft werden. Das hat Ministerpräsident Markus Söder am Mittwochnachmittag nach einer Kabinettssitzung mitgeteilt. Der Grund: Im Freistaat steigen die Corona-Zahlen immer weiter an, daneben stoßen erste Intensivstationen in Südbayern an ihre Grenzen. Corona sei mit aller Macht zurück, so Ministerpräsident Söder. Es sei vor allem eine Pandemie der Ungeimpften – 90 Prozent der Corona-Fälle in den bayerischen Krankenhäusern seien nicht geimpft. Daher hat das bayerische Kabinett folgende Maßnahmen beschlossen – sie treten am Samstag in Kraft:
Booster-Impfung wird vorangebracht
Die Drittimpfung soll in Bayern vorangebracht werden. Nicht nur über 70-Jährige sollen eine Auffrischungsimpfung erhalten, sondern auch alle bereits vollständig Geimpften, deren Zweitimpfung ein halbes Jahr her ist.
Krankenhausampel überarbeitet – Hotspots festgelegt
Die Krankenhausampel ist überarbeitet worden. „Gelb“ bedeutet nun: Es liegen mehr als 450 Corona-Patienten auf der Intensivstation oder es sind den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten ins Krankenhaus eingeliefert worden. „Rot“ bedeutet: Es liegen mehr als 600 Corona-Patienten auf der Intensivstation. Sobald eine Ampelfarbe greift, treten bayernweit ab dem folgenden Tag Maßnahmen in Kraft.
Maßnahmen bei „Gelb“:
- FFP2-Maskenpflicht. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske)
- In den Bereichen, in denen aktuell 3G gilt (wie beispielsweise in der Gastronomie), gilt künftig 3G Plus. Das bedeutet, dass Ungeimpfte einen negativen PCR-Test brauchen. Daneben gelten bei 3G Plus nun die Regeln, die bisher für normales 3G galten (Maske, Abstand, Personenobergrenze). Ausnahme: In Hochschulen und bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt weiterhin 3G.
- Daneben sollen die Bereiche, in denen aktuell 3G Plus gilt (wie beispielsweise Clubs und Diskotheken) auf 2G umgestellt werden. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Wo die 2G-Regel gilt, gibt es dann keine Einschränkungen
- Testpflicht in Altenheimen für Personal und Besucher (mindestens zweimal wöchentlich)
- Ausgenommen: Handel, ÖPNV
Maßnahmen bei „Rot“:
- 3G am Arbeitsplatz bei mehr als zehn Personen
- 2G wird deutlich ausgeweitet. Demnach sind bestimmte Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch nach 2G zugänglich. Wo die 2G-Regel gilt, gibt es dann keine Einschränkungen. Ausnahme: In Hochschulen und bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt weiterhin 3G.
- In der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es bei 3G Plus
- Ausgenommen: Handel, ÖPNV
Regionale Hotspotregelung
Ab einer Inzidenz von 300 und einer Krankenhausbelegung von 80 Prozent gilt eine Region als Hotspot. Bei einem Hotspot greifen dieselben Maßnahmen wie bei der „roten“ Ampel. Die Beschränkungen treten ab dem folgenden Tag in Kraft. Sie enden wieder, sobald der Kreis drei Tage lang unter dem Wert liegt.
Maskenpflicht im Unterricht
Ab Montag greift im Unterricht wieder die Maskenpflicht. Grundschüler müssen eine Woche lang am Platz wieder ihre Maske tragen – eine Textilmaske ist ausreichend. Schüler an weiterführenden Schulen müssen zwei Wochen lang eine medizinische Maske tragen.
In Klassen mit Corona-Infektionen sollen die Schüler vorerst täglich getestet werden.