München/Mainfranken: Nachgeschärfte Corona-Maßnahmen treten in Kraft
Am Dienstag treten die nachgeschärften Corona-Maßnahmen in Kraft. Unter anderem gilt damit die 2G-Regel ab sofort in fast allen Bereichen. Das hat das bayerische Kabinett am Montag beschlossen. Die Verschärfungen im Überblick:
2G auch in Restaurants und Hotels
Künftig gilt bei Ampelstufe ROT auch in der Gastronomie sowie Hotellerie die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (hierfür muss ein ärztlicher Bescheid und ein negativer Test vorgelegt werden). Bisher galt in der Gastronomie 3G plus.
Damit gilt ab sofort in fast allen Bereichen die 2G-Regel. Ausnahme: Bei körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise dem Friseur, greift weiterhin 3G plus.
Maskenpflicht bei 2G
Auch in Bereichen, in denen die 2G-Regel gilt, greift ab sofort die Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bisher musste dort keine Maske getragen werden. Im Restaurant kann die Maske am Platz abgenommen werden.
Freiwilliges 2G plus
Damit gilt die Maske bei der ROTEN und GELBEN Krankenhausampel auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen – außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus. Zutritt haben dabei nur Geimpfte oder Genesene mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Damit entfällt die Maskenpflicht.
Feste Gruppen in Kitas
Steht die Krankenhausampel auf ROT müssen die Kinder in Kitas wieder in festen Gruppen betreut werden. Daneben werden sie dreimal wöchentlich getestet.
Strengere Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen
Unterdessen müssen Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, die weder geimpft noch genesen sind, bei ROTER und GELBER Krankenhausampel mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Bisher waren zwei Tests wöchentlich vorgeschrieben.