Würzburg: Strafbefehl gegen Ex-Schwimmbundestrainer Lurz
Im Fall um die sexuellen Übergriffe des Würzburger Ex-Schwimmbundestrainers Stefan Lurz wird es keinen Prozess geben. Das Amtsgericht Würzburg hat nun einem Strafbefehl gegen ihn zugestimmt, das bestätigt die zuständige Staatsanwaltschaft.
Bewährungsstrafe und Auflagen
Demnach erhält Lurz eine halbjährige Bewährungsstrafe. Zudem soll zu den Auflagen gehören, dass er künftig keine Nachwuchstalente mehr betreuen darf.
Lurz hatte Vorwürfe gegen sich eingeräumt. Es geht um zwei Vorfälle aus den Jahren 2011 und 2012 gegenüber einer minderjährigen Leistungsschwimmerin. Die genauen Vorwürfe wurden aus Opferschutzgründen nicht bekannt, seien aber am unteren Rand der Strafbarkeit.
Magazin "Spiegel" hatte Ermittlungen ausgelöst
Die Vorwürfe waren vor einem Jahr nach einem Artikel des Magazin „Spiegel“ bekannt geworden. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen.
Lurz hatte sich in der Folge von seinem Posten als Bundestrainer zurückgezogen.
Strafbefehl erspart Prozess
Bei einem Strafbefehl spricht das Amtsgericht eine Strafe ohne Verhandlung aus. Wird dieser akzeptiert, gilt er als Urteil. Wird er vom Beschuldigten abgelehnt, kommt es zu einem Gerichtsprozess.