Zell: Einbahnregelung bleibt vorerst bis zum Jahresende
Die Einbahnregelung in Zell bleibt – vorerst bis zum Jahresende als Testbetrieb. Das hat der Marktgemeinderat beschlossen. Betroffen ist ein Stück der Hauptstraße, Autofahrer können nur vom Parkplatz neben der Zeller Brücke bis zur Frühlingsstraße fahren. Nur Radfahrer und Linienbusse dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren.
Die Einbahnregelung wurde im Zuge der B27-Sperrung eingeführt, sodass nicht sämtliche Pendler die Hauptstraße in Zell als Abkürzung bei Stau auf der Umleitungsstrecke nutzen. Die führte nämlich an Zell vorbei.
Laut des Marktgemeinderats hat sich die Einbahnstraßenregelung bislang bewährt – und soll genau deshalb sie als Testbetrieb fortgeführt werden. In dieser Zeit sollen auch die Verkehrsströme im Altort und auf der Staatsstraße gemessen werden.
Generell sei es ruhiger, Busse und Radler kommen besser durch die Hauptstraße und Ziel sei es prinzipiell, die Lebensqualität im Altort zu verbessern, so der Marktgemeinderat.
Im Herbst soll es in Zell eine Bürgerveranstaltung geben – dann können sich Anwohner, Autofahrer und der Marktgemeinderat austauschen. Gleichzeitig sollen dort erste Messdaten präsentiert werden.