Mainfranken / Bayern: Vorsichtige Lockerungen in der Corona-Krise
In Bayern wird es ab 1. März weitere vorsichtige Lockerungen während der Corona-Pandemie geben. Das haben Staatskanzleichef Florian Herrmann und weitere Minister am Dienstag nach einer Kabinettssitzung bekanntgegeben.Zu den Lockerungen ab 1.3. zählen:Neben den Friseuren dürfen weitere körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden. Explizit genannt wurden Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. Welche weiteren Dienstleistungen darunter fallen und dann auch wieder erlaubt sind, prüft das Gesundheitsministerium derzeit. Maskenpflicht entfällt nur, wo die Maske für die Behandlung abgesetzt werden muss.Öffnen können wieder Gartenmärkte, Blumenläden, Baumschulen und Baumärkte. Voraussetzung sind hier aber Hygienekonzepte. Bei Läden mit einer Gesamtfläche von 800 Quadratmetern gilt: Ein Kunde pro 10 Quadratmetern ist zulässig. Bei größeren Geschäften: Ein Kunde pro 20 Quadratmetern.Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt. Voraussetzung ist aber eine Inzidenz von unter 100. Maske muss wo möglich getragen werden.Eltern bekommen die Beiträge für Kinderbetreuung noch länger zurückerstattet. Wer die Notbetreuung nicht in Anspruch nimmt, kriegt sein Geld auch im März zurück.Bei der Ministerpräsidenten-Konferenz nächste Woche könnten weitere Lockerungen für Deutschland beschlossen werden.