München / Mainfranken: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Die bayerische Staatsregierung hat die Infektionsschutzmaßnahmen in Bayern nochmals angepasst. Mit Wirkung zum Freitag - also ab sofort - gilt damit ein Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum in Bayern. Bislang galt die Regelung nur für grundsätzlich belebte Plätze, die die Städte und Kommunen dann selbst festlegen konnten, diese Regelung ist damit ausgesetzt.