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Würzburg: Bonbons werfen an Fasching bleibt straffrei

25.11.2024, 16:30 Uhr in Lokales
Bonbons
Image by Emilian Robert Vicol / Pixabay.com

An Fasching können auch künftig und ohne Furcht vor Konsequenzen Bonbons bei Umzügen geworfen werden. Das Amtsgericht Würzburg hat am Montag einen Elferrat der FG Versbach vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Eine Frau hatte dem 45-Jährigen vorgeworfen, beim Würzburger Faschingszug 2024 mehrfach gezielt auf einen Mann geworfen und ihn dabei leicht verletzt zu haben.

Als Besucher eines Faschingszugs müsse man schlicht damit rechnen, so der Richter, dass Bonbons geworfen und man als Besucher getroffen werden könnte. Den Vorwurf der gezielten Würfe griff er erst gar nicht auf.

Außerdem konnte vor Gericht auch nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Angeklagte überhaupt die Bonbons geworfen hatte, die das Opfer trafen. Die Frau hatte zwar davon gesprochen, ein fotografisches Gedächtnis zu haben. Allerdings scheiterte sie vor Gericht bei dem Versuch, den Angeklagten auf einem Gruppenphoto des Elferrats zu identifizieren. Stattdessen zeigte sie mehrfach auf die falsche Person.