Würzburg: Cold-Case-Prozess um Mord an 13-Jähriger geht zu Ende
Mehr als 30 Jahre ist es her, dass in Wiesenfeld, im Landkreis Main-Spessart eine 13-Jährige getötet und missbraucht wurde. Am Freitag soll nun das Urteil fallen.
Angeklagt ist ein mittlerweile 48 Jahre alter Mann. Ihm wird vorgeworfen das Mädchen in den Stall gelockt und sie da missbraucht zu haben. Um die Tat zu vertuschen, soll er sie dann umgebracht und in einer Güllegrube versteckt haben.
Angeklagter schwieg weitgehend
Den ganzen Prozess über schwieg er zur Tat und äußerte sich nur über seine schwierige Kindheit. Mehrere Zeugen, wie ein ehemaliger Arbeitgeber, belasteten mit ihren Aussagen den Mann. Die Frage ist allerdings, ob das ausreicht, einen Mord nachzuweisen. Denn nach so langer Zeit wäre nur noch eine Verurteilung wegen Mordes möglich. Alles andere wäre bereits verjährt.
Vor knapp zwei Wochen wurden bereits die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine neunjährige Gefängnisstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung hat dagegen auf Freispruch plädiert.
Drei Ausgänge denkbar
Drei Ausgänge sind möglich: Ein Freispruch, weil die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Die Feststellung, dass er zwar an der Tat beteiligt war, aber das Mädchen nicht ermordet hat – dann würde der Prozess wegen Verjährung eingestellt. Oder eine Verurteilung wegen Mordes.
Verhandlung nach Jugendstrafrecht
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war, wird nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Daher wäre im Fall einer Verurteilung auch eine Strafe unter Lebenslänglich möglich. Bei Erwachsenenstrafrecht bedeutet ein Schuldspruch bei Mord immer eine lebenslängliche Haftstrafe.