Würzburg: Stadtrat berät über Straßennamen und Sommerprogramm
Am Donnerstagnachmittag tagt der Würzburger Stadtrat. Ein großes Thema der Sitzung: Die geplante Umbenennung von vier Straßen. Es geht um den Heiner-Dikreiter-Weg, die Nikolaus-Fey-Straße, die Schadewitzstraße und die Hermann-Zilcher-Straße. In der Sitzung soll der Stadtrat seine Absicht erklären, den Straßen andere Namen zu geben. Hintergrund ist die NS-Vergangenheit der Namensgeber. Darüber hinaus wird es um sogenannte Kontextualisierungen gehen - das heißt: Bei weiteren drei bis fünf Straßen soll das Handeln der Namensgeber in der NS-Zeit besser erläutert und vermittelt werden, eine Umbenennung dieser Straßen ist aber zunächst nicht geplant. Das betrifft die Armin-Knab-Straße, die Peter-Schneider-Straße, die Richard-Strauss-Straße. Beim Kardinal-Faulhaber-Platz und der Karl-Ritter-von-Frisch-Straße stehen eine Umbenennung oder eine Kontextualisierung im Raum.
Außerdem wird der Stadtrat unter anderem über das städtische Sommerprogramm sprechen. Coronabedingt geht man davon aus, dass der Hafensommer in seiner bisherigen Form erneut nicht stattfinden kann. Deshalb soll es wieder Alternativen geben, wie das Kulturpicknick im Juli/August oder den Alte Liebe Hafensommer im August. Hierbei soll das Schiff Alte Liebe ein Wochenende lang zur schwimmenden Bühne werden und bei vier Konzerten an Bord für jeweils bis zu 100 Gäste Platz bieten.
Eventuell wird im Stadtrat auch eine mögliche Aufhebung der Maskenpflicht im Freien in Würzburg Thema sein. Die ÖPD hatte einen entsprechenden Eilantrag dazu eingereicht. Ihre Begründung: Der Inzidenzwert in Würzburg ist am Dienstag unter 50 gefallen. Diese Unterschreitung müsse jetzt Auswirkungen haben, sonst mache sich die Politik unglaubwürdig und nehme die Bürger nicht mit, heißt es. Außerdem sei durch die winterlichen Temperaturen und ohne Touristen in der Stadt keine Ballung von Besucherströmen beispielsweise auf der Alten Mainbrücke festzustellen. Ob das tatsächlich in der Sitzung thematisiert wird, ist noch unklar. Über die tatsächliche Dringlichkeit des Antrags muss der Stadtrat zu Beginn erst entscheiden.