Schäden beim Umzug verhindern und richtig planen
Wer kennt das nicht: Der schöne antike Spiegel liegt in tausend Teilen auf dem Hausflur. Dem Freund, der ihn getragen, hat tut es leid. Passiert ist das Malheur während des Umzugs und da passieren schon mal Pleiten, Pech und Pannen. Sie gehören nun mal genauso wie die schweren Umzugskartons dazu. Umzugsschäden lassen sich zwar fast immer beseitigen, aber erst einmal kommt es zum Streit wegen der Haftung. Die Haftpflichtversicherungen und die Gesetze bringen es auf den Punkt: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür gerade stehen.
Aber die Rechtsprechung lässt die Freunde, die aus Freundschaft und ohne Bezahlung mit Hand anlegen, nicht alleine. Juristen nennen diese Gefälligkeitshandlungen zwischen dem Umzügler und den Freunden „stillschweigender vereinbarter Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Schäden“. Das bedeutet nichts anderes, als dass derjenige, der die „Musik bestellt“, auch bezahlt. Anders gesagt: Wer seine Freunde oder Bekannte um Mithilfe beim Umzug bittet, muss auch für deren verursachte Schäden aufkommen. Und dieses rettet die freiwillige Umzugshilfen: Denn kaum einer würde für lau freiwillig die schweren Umzugskartons anfassen, wenn er damit rechnen müsste, jeden Schaden aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen zu müssen. In der Praxis heißt das nichts anderes, als so lange ein Schaden weder grob fahrlässig noch absichtlich verursacht wurde, muss ihn der freiwillige Helfer auch nicht ersetzen. Das ist zwar absolut schlecht für den Eigentümer, weil er auf dem Verlust sitzen bleibt, aber andererseits kann beim Thema Geld auch die Freundschaft zerbrechen.
Anders sieht es aus, wenn für den Umzug ein Freund beauftragt und bezahlt wird. Spedition beauftragt wird. rein rechtlich gesehen handelt es sich dann um ein Einkommen. Hat der Freund eine private Haftpflichtversicherung, dann kann es durch aus sein, dass sie in diesem Fall den Schaden nicht übernimmt. Genaue Informationen über Haftpflichtversicherungen kann man auf den Seiten von haftpflichtversicherungvergleich.de erfahren. Auf jeden Fall ist es aber auch möglich, gegen geringen Aufpreis sich abzusichern, um so Streit zu vermeiden. Jeder Umzugshelfer, mit einer privaten Haftpflicht, sollte auf jeden Fall vor seinem Einsatz während des Umzugs seine vertraglichen Haftpflichtbedingungen überprüfen.
Gute Planung minimiert Umzugsschäden
Natürlich lassen sich Schäden beim Umzug nie komplett ausschließen, aber man kann sie anhand einer guten Planung minimieren. Schon Tage vor dem großen Umzugstag sollten die Vorbereitungen mit Planung der Urlaubstage beginnen. Die leeren Kartons lassen sich auch schon lange vor dem Umzug packen, wobei hier gelten sollte: Weniger Inhalt ist oft mehr, denn niemand möchte schwere Kisten schleppen. Vor allem aber auch mit dem Hintergrund, dass das Risiko mit zunehmendem Gewicht steigt, dass die Kisten zu Boden geht. Schweres gehört zwar grundsätzlich ganz unten in den Karton, der aber wiederum sollte auch nie bis oben hin randvoll gefüllt sein. Wer mit den Umzugskartons aus der Haustür kommt, freut sich über echt kurze Strecke zum Umzugswagen. Absperrungen aus Wäscheseilen und Stühlen sollten an der Straße nicht aufgestellt werden, da sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Darüber hinaus kann sich derjenige strafbar machen, der sie aufbaut. Es heißt dann „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ und es muss damit gerechnet werden, dass auch noch für etwaige Schäden Dritter gehaftet werden muss.
Ganz sicher ist man mit dem Gang zum städtischen Ordnungsamt. Hier kann die Errichtung einer Halteverbotszone für den Umzugstag beantragt werden, die rund 20 bis 30 Euro kostet. Als Faustregel für die Größe der Zone gilt: Die Fahrzeuglänge des Umzugswagens plus vier bis fünf Meter für problemloses Rangieren.