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Wie man unrechtmäßige Gebühren wieder zurück bekommt

07.07.2016, 07:15 Uhr in Service, Anzeige
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Immer und immer wieder kassieren Bankinstitute von ihren Kunden Gebühren für Leistungen, die sie eigentlich kostenlos weitergeben müssten. Das Verhalten von Banken, Volksbanken und Sparkassen ist besonders trickreich, wenn es um Baufinanzierungen und Kredite geht. Zwischen den Jahren 2005 und 2013 nahmen die Banken – nach Schätzungen von Stiftung Warentest – rund 13 Milliarden Euro an unzulässigen Bearbeitungsgebühren ein – wenn der Kunde beispielsweise einen Fernseher oder ein Auto mit einem Ratenkredit finanzierte. Denn bevor ein Bankinstitut Geld an einen Kunden in Form eines Kredits verleiht, prüft es die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Unter anderem wird dafür eine Auskunft bei der Schufa eingeholt und sich über das Einkommen des Kunden informiert. Für diese Anfrage kassierte die Bank jahrelang eine Bearbeitungsgebühr. Da die Bank aber im eigenen Interesse handelt, kann sie ein derartiges Entgelt weder vom Kunden verlangen und erst recht ihm nicht berechnen.

So jedenfalls hat der Bundesgerichtshof im Mai und im Oktober 2014 entschieden: Gebühren für die Bearbeitung von Darlehen sind unzulässig. Mit dieser Entscheidung auf höchster Ebene rollt auf die Banken eine Flut von Rückforderungen zu. Bankkunden können sogar für ältere Kredite die unrechtmäßigen belasteten Bearbeitungsgebühren wieder zurück verlangen. Auch das wurde vom Bundesgerichtshof entschieden.
Seit einigen Jahren bieten Direktbanken (Online Banken) bequemerweise Kredite über das Internet an. Sie sind deutlich günstiger als klassische Banken, da sie keine Bankfiliale finanzieren müssen. Wer sich gerne über die Angebote informieren möchte, der kann über diesen Barkredit Vergleich die besten Konditionen herausfinden.

Das Kassieren einer Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit ist ungültig, weil die Bank oder Sparkasse diese nicht als Entgelt für den Aufwand einer Kreditbearbeitung und Bonitätsprüfung verlangen kann. Denn die Bearbeitung und Prüfung des zukünftigen Kunden liegt im Interesse der Bank. Die Bankinstitute können natürlich ein Entgelt in Form von Zinsen für die Gewährung des Kredits bzw. Darlehens beanspruchen, weil sie diese zur Deckung aller entstandenen Kosten benötigen und verwenden müssen. Wird aber eine Bearbeitungsgebühr verlangt, dann ist das Verlangen einer solchen Gebühr eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher oder Kreditnehmer (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) und gilt als unwirksam.

Geld rückfordern

Wer vor mehr als zehn Jahren Kredit-Gebühren bei den Banken bezahlt hat, bei dem sind die Ansprüche verjährt. Wer hingegen Gebühren in den Jahren 2012 bis 2014 gezahlt hat, dem bleibt noch Zeit, weil die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Was an Gebühren zurückverlangt werden kann, hängt mit dem Vertrag und der Vertragssumme zusammen. Erfahrungsgemäß wurden Entgelte oftmals zwischen ein und vier Prozent der Kreditsumme kassiert. Das wären bei einem Kleinkredit über 2.000 Euro (eine Gebühr) zwar nur 20 Euro, aber wenn es beispielsweise um einen Kredit für ein Auto über 15.000 Euro mit vier Prozent Gebühren ging, sind es schon 600 Euro, die dem Bankkunden zustehen.
Deshalb: Als erstes sollte man auf den entsprechenden Kreditvertrag mit der Bank schauen und ermitteln, ob und in welcher Höhe Entgelte belastet und berechnet wurden. Wurde eine Gebühr erhoben und gezahlt, dann kann man sie zurückverlangen. Es empfiehlt sich ein Musterbrief (formloses Schreiben reicht nicht aus), den man unter anderem bei der Stiftung Warentest finden kann. Sollte die Bank nicht zahlen, können sich Verbraucher an einen Ombudsmann wenden und ein Schlichtungsverfahren einleiten, denn damit wird die Verjährung unterbrochen. Eine Liste der zuständigen Schlichtungsstellen findet sich für alle Bankinstitute im Internet.